Kindergeld berechnen — mit Günstigerprüfung Kinderfreibetrag
Kinderzahl und Grenzsteuersatz anklicken — der Rechner zeigt das Kindergeld pro Jahr und vergleicht es mit der Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung nach § 31 EStG).
Angaben zur Familie
Kinderzahl, Veranlagungsart, Grenzsteuersatz und Monate anklicken — das Ergebnis wird automatisch berechnet.
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Kindergeld: 259 €/Monat und Kind, einheitlich ab 2025 (JStG 2024, § 66 EStG), Stand 2026 unverändert. Kinderfreibetrag gesamt (sächliches Existenzminimum + BEA-Freibetrag): 9.756 €/Kind und Jahr bei Zusammenveranlagung, § 32 Abs. 6 EStG. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung, § 31 EStG), ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Über dieses Werkzeug
Das Finanzamt zieht bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch den Kinderfreibetrag ab und vergleicht die dadurch gesparte Steuer mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld (Günstigerprüfung, § 31 EStG). Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird die Differenz zusätzlich erstattet — ist das Kindergeld günstiger, bleibt es dabei, es wird nichts zurückgefordert. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Vereinfachte Schätzung: Freibetrag-Ersparnis ≈ Kinderfreibetrag × Grenzsteuersatz × Solidaritätszuschlag (5,5 %) — keine Steuerberatung, keine verbindliche Aussage.
- Keine Kirchensteuer berücksichtigt — diese erhöht die tatsächliche Ersparnis beim Kinderfreibetrag zusätzlich.
- Kein Betreuungsfreibetrag außerhalb des BEA-Anteils, keine weiteren Sonderausgaben/Freibeträge (z. B. Ausbildungsfreibetrag) abgebildet.
- Grenzsteuersatz-Vorlagen sind grobe Richtwerte, kein individueller Steuerbescheid.
- Die tatsächliche Berechnung durch das Finanzamt kann davon abweichen — dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.